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  • SR
    Darf man einen Staatsanwalt beleidigen?

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    Gem. § 185 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen Menschen beleidigt. Auf der anderen Seite schützt Art. 5 I GG die Meinungsfreiheit, die jedoch wiederum „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ findet. Mit dem Spannungsfeld zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Beleidigung muss sich immer wieder das BVerfG befassen.

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